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Dr. med. vet. Christiane Stehle

Tierärztliche Praxis für Pferde

Region Hegau / Bodensee / Südschwarzwald

Tieräztliche Praxis für Pferde Dr. Stehle
Aktuelles

FN-Kontrollregeln für die Verabreichung von Substanzen bei Turnierpferden!

Tieraztpraxis Stehle - Verdauung beim Pferd

Ab dem 28. April 2010 treten die neuen FN- Antidoping und Medikamentenkontrollregeln (ADMR) bei Turnierpferden in Kraft. Grundsätzlich gilt die Nulllösung, d.h. es ist alles verboten (!) außer Substanzen, die der Vorbeugung und Pflege dienen, und die unterstützend bei der Gesunderhaltung des Pferdes wirken, so z.B.:

  • Impfstoffe gemäß Durchführungsbestimmungen zu § 66.6.10
  • Paramunitäts-Inducer
  • Externe Desinfektionsmittel und (bestimmte) Insektenschutzmittel
  • Die orale Verabreichung von Mineralstoffen, Vitaminen, Elektrolyten, Hyalurunsäure, Chrondroitinsulfat, (sulfatierten) Gylkosaminoglykanen
  • Erlaubte Substanzen sind nach ADMR-konform:
  • Effektive Mikroorganismen, Dexpanthenol- Salbe, Essigsaure Tonerde, Honigsalbe, Jodoformpulver, Jodlösung-salbe-spray, physiologische Kochsalzlösung, Lorbeeröl (Huf), Melkfett, Paraffinöl, Ringelblumensalbe, Rivanol (für Pferde, die nicht der Lebensmittelgewinnung dienen), Rosmarinöl, Zink-Lebertransalbe, Zinksalbespray.
  • Außerdem sind erlaubt:
  • manuelle Therapieverfahren (Physiotherapie, Osteopathie, Chiropraxis) sowie folgende physikalische Verfahren:
  • Eiswasser, Kühlmaschinen ( nicht unter 0°C), Magnetdecken

alle anderen Substanzen sind nicht erlaubt!

Fairer Sport - sicher und sauber durch die Turniersaison

Tieraztpraxis Stehle - FohlenzeitDer Ratgeber „Fairer Sport- sicher und sauber durch die Turnier-saison“ kann über den Link auf www.pferd-aktuell.de heruntergeladen werden oder bei der FN bestellt werden Tel.: 02581/6362 222. Dort findet sich auch eine Liste mit den Karenzzeiten. Dies sind die Zeiten, die von der Gabe einer Substanz bis zum Einsatz auf einem Turnier mindestens einzuhalten sind.

Karenzeit 56 Tage

Bei allen Zusatzstoffen und Medikamenten, die nicht aufgeführt sind, müssen die Reiter bei der FN bzw. dem Hersteller die Karrenzeit erfragen! Da häufig keine Angaben dazu vorliegen muss von einer Karenzzeit von 56 Tagen ausgegangen werden!

An alle Kaderreiter

Alle Kaderreiter sollten sich bei ihrer Zuständigen LK informieren, ob sie den Trainingskontrollen unterliegen. Auch die Gabe von Substanzen während des Trainings unterliegt bei Kaderreitern bestimmten Vorschriften!