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Dr. med. vet. Christiane Stehle

Tierärztliche Praxis für Pferde

Region Hegau / Bodensee / Südschwarzwald

Tieräztliche Praxis für Pferde Dr. Stehle
Aktuelles

Herpesimpflicht auf nationalen Turnieren ab dem 01.01.2023

Herpesimpfpflicht

Nach dem EHV-1 Ausbruch in Valencia am 28.02.2022, der international große Kreise und Maßnahmen aller Behörden nach sich zog, beschloss die FN (Reiterliche Vereinigung) am 07.07.2022 eine Impfpflicht gegen das Equine Herpesvirus 1 auf allen nationalen Turnieren ab dem 01.01.2023 einzuführen.

Einen Einblick in die Erkrankung mit EHV-1 und EHV-4 finden Sie bereits auf unserer Homepage unter „Infektionskrankheiten – Equines Herpes Virus 1 und 4“. Wir möchten hier nun erklären, was auf alle Turnierreiter zukommt und wie auch Sie ihr Pferd optimal schützen können.

Unsere wichtigste Waffe gegen die Erkrankung ist die Prophylaxe und damit die Impfung. Auch wenn man sagen muss, dass eine korrekte Impfung gegen EHV-1 das Pferd nicht davor schützen kann, sich anzustecken und sogar klinische Symptome zu entwickeln, sinkt durch eine Impfung erheblich der Infektionsdruck und die ausgeschiedene Virusmasse. Für die Impfung generell gilt folgendes Impfschema:

Impfschema

Die Grafik der FN zeigt, dass man Influenza und Herpes sehr gut zusammen im gleichen Rhythmus impfen kann. Als „abgeschlossene Grundimmunisierung“ für die Teilnahme an Turnieren gilt, dass zwei Impfungen stattgefunden haben und 14 Tage nach der 2. Impfung vergangen sein müssen.

Sollte die Grundimmunisierung länger als 3 Jahre zurückliegen, wird auf Turnieren vom Turniertierarzt der korrekte Impfabstand während der letzten 3 Jahre kontrolliert. Generell gilt der Impfschutz gegen EHV-1 für 6 Monate plus maximal 21 Tage und muss dann durch eine Wiederholungsimpfung aufgefrischt werden.

Sollten Sie den Verdacht auf eine EHV-1-Infektion oder offene Fragen haben, kontaktieren Sie uns jederzeit. Wir helfen Ihnen gerne mit gezielter Labordiagnostik und schnellem Therapiebeginn, damit es Ihrem Pferd schon bald wieder gut geht.