Tierärztliche Praxis für Pferde
Region Hegau / Bodensee / Südschwarzwald
Equines Herpes Virus 1 und 4 / EHV 1 und 4
Allgemein
Infektionen des Equinen Herpesvirus 1 können eine Rhinopneumonitis (Entzündung der Atemwege) oder den Virusabort der Stute (Spätabort) verursachen. Equines Herpesvirus 4 kann ebenfalls eine Rhinopneumonitis verursachen, jedoch keinen Virusabort. Die Viren gelangen über die Nase (Tröpfcheninfektion) in das Tier, können also ebenso über Kleidung, Schuhe, etc. übertragen werden. Das Virus überdauert nach erfolgter Infektion u. U. symptomlos lebenslang im Pferd und kann unter bestimmten Bedingungen (Stress, Krankheit) reaktiviert werden. Ein mit EHV-infiziertes, ungeimpftes Pferd scheidet permanent Virus aus, im akuten Krankheitsfall in sehr großen Mengen.
Schätzungsweise sind ca. 80% der Gesamtpferdepopulation symptomlos mit EHV infiziert.
Rhinopneumonitis - Atemwegserkrankung
Die Erkrankung manifestiert sich vor allem im Bereich der oberen Luftwege (Rhinitis, Pharyngitis). Die Inkubationszeit beträgt 2-10 Tage. Es zeigen sich Symptome wie Fieber (bis 40,5 °C), Mattigkeit, Husten sowie Nasen- und Augenausfluss. Die Krankheit heilt meist in 2 (bis 5) Wochen aus. Während der Krankheitsphase werden große Mengen Virus ausgeschieden.
Virusabort der Stuten - Verfohlen im letzten Trächtigkeitsdrittel
Bei einer Infektion von trächtigen Stuten mit dem Virus, kann es zwischen dem siebten und elften Monat der Trächtigkeit zu einem Abgang des Fohlens kommen. EHV 1 greift die Schleimhäute der Gebärmutter und Plazenta an, so dass das ungeborene Fohlen nicht mehr ausreichend mit Nährstoffen versorgt werden kann und abstirbt. Ebenso kann es zur Geburt unreifer, lebensschwacher Fohlen kommen, die kurz nach der Geburt verenden. Durch EHV abortierende Stuten scheiden große Mengen Virus aus.
Paralytisches Syndrom - Symptome im Hirn- und Nervenbereich
In seltenen Fällen kann das EHV-1 nach genetischer Mutation zu neurologischen Erkrankungen führen. Infolge einer Myelitis (Entzündung des Rückenmarks) kommt es zu Lähmungs-erscheinungen der Hintergliedmaße, unkoordinierten Bewegungsabläufen, ataktischem Gangbild und anderen neurologischen Ausfallserscheinungen. Unter Umständen führen diese Symptome zum Festliegen und Tod, bzw. zur Euthanasie des Pferdes. Zudem ist die Prognose bei neurologischer Symptomatik ungünstig, d.h. eine Regeneration kann Monate in Anspruch nehmen, bzw. können Symptome bis zum Lebensende bestehen bleiben und somit eine Nutzung des Pferdes ausschließen.
Therapie
Akute Viruserkrankungen sind beim Pferd nicht kausal therapierbar. Bei der akuten EHV-1- Infektion ist lediglich eine symptomatische Behandlung möglich.
Prophylaxe / Schutz nach Empfehlungen des Pferdegesundheitsdienstes
Es besteht die Möglichkeit einer entsprechenden Impfung.
Die Impfung gegen die Herpesvirusinfektion beinhaltet das Ziel einer Bestandsimmunität, d.h. alle Pferde in einem Bestand sind möglichst zum gleichen Zeitpunkt geimpft und scheiden somit wenig Virus aus. Eine hohe Bestands-immunität führt zu einer Verminderung der freien Virusmenge im Bestand und damit auch zu einer Reduktion der klinischen Erkrankungen.
Die Impfung beinhaltet eine 2malige Grundimmunisierung im Abstand von jeweils 4- 5 Wochen und im Anschluss daran Wiederholungsimpfungen im Abstand von 6 Monaten. Das 6-monatige Impfintervall nach der Grundimmunisierung muss unbedingt eingehalten werden.
In einen Impfbestand sollten nur entsprechend geimpfte Pferde aufgenommen werden.
Da es sich bei Herpesvirusinfektionen der Pferde nicht um eine anzeigepflichtige Tierseuche handelt, gibt es auch keine besonderen veterinärpolizeilichen Maßnahmen!
Betroffene Betriebe können sich freiwillig beim Pferdegesundheitsdienst informieren.
In gefährdeten Betrieben( d.h. ein Betrieb, in dem die Erkrankung ausgebrochen ist oder ein Betrieb, in den Pferde aus einem Bestand mit manifesten Erkrankungen verbracht worden sind) sollte der Betrieb für 3 Wochen nach dem letzten Fieberfall, bzw. Todesfall ruhen, d.h. keine Pferde sollten aus dem Stall in einen anderen verbracht werden und es sollten keine fremden Pferde auf die Anlage kommen. Bei Krankheitsfällen ist darauf zu achten, dass die betroffenen Tiere isoliert werden und unnötiger Kontakt zu Menschen vermieden wird. Wer direkt Kontakt zu den erkrankten Pferden hatte, sollte andere Ställe nicht betreten. Die Quarantäne ist bis drei Wochen nach Abklingen der akuten Infektion, d.h. nach dem letzten Fieberfall oder Todesfall, aufrecht zu halten.
Nach Verschwinden der klinischen Symptome ist eine Desinfektion der Stallungen nötig, da sich das Virus unter eiweißhaltigen Schmutzschichten 2-6 Monate infektiös halten kann.
Für die Ausrichtung eines Turniers, Lehrgangs, etc. besteht kein erhöhtes Risiko, wenn der Austragungsort nicht zu den gefährdeten Betrieben gehört und wenn die Teilnehmer nicht aus gefährdeten Betrieben stammen.
Quelle
Michael Rolle, Anton Mayr
Medizinische Mikrobiologie, Infektions- und Seuchenlehre, 8. Auflage/ 2007
Landestierärztekammer Baden- Württemberg
Herpesvirusinfektionen bei Pferden, EHV 1, Pferdegesundheitsdienst / 25.03.2011
Informationen der LTK BW zur EHV- Infektion/ 2009